AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Abgeleitet von den Konditionsempfehlungen der AMA Verband für Sensorik und Messtechnik e.V.


1.    Geltungsbereich / grundlegende Bestimmungen

1.1   Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ("Bedingungen") der TWK-ELEKTRONIK GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Johannes W. Steinebach, Dipl.-Wi.-Ing. Dr. Hannwelm Steinebach und Dipl.-Phys. Dr. Felix Steinebach, Bismarckstraße 108, 40210 Düsseldorf, BRD, nachfolgend „TWK“ genannt. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die Bedingungen auch ohne ausdrücklichen Einzelfallhinweis von TWK.

1.2    TWK erbringt Leistungen und bietet Waren nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an. Ein Vertrag mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Unternehmer gem. § 14 Abs.1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. TWK behält sich vor, von Bestellern vor Vertragsschluss und während des Bestehens des Vertrages Nachweise für die Unternehmereigenschaft zu verlangen.

1.3    Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Website https://www.twk.de/agb abgerufen und ausgedruckt werden. TWK widerspricht hiermit ausdrücklich allen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ("Besteller"). Der vollständige Vertragstext wird bei Bestellungen in unserem Online-Shop von TWK erst nach Abgabe des Angebots durch den Besteller gespeichert. Der Besteller kann den Vertragstext jedoch selbst bereits vor Abgabe der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch sichern.


2.    Vertragsschluss im Online-Shop

2.1    Die Warenpräsentation unter https://www.twk.de/ stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen oder, sofern keine Preisangaben bei dem jeweiligen Produkt gemacht werden, hierfür eine unverbindliche Preisanfrage zu stellen. Für das Stellen einer solchen Anfrage ist es zunächst notwendig, einen kaufbaren Artikel in den Warenkorb unseres Onlineshops zu legen. Danach muss eine Registrierung oder ein Log-In in Ihr Kundenkonto bei unserem Onlineshop erfolgen, wonach ein Klick auf den Button „Angebot einholen“ erfolgen kann. Diese Anfrage beantworten wir innerhalb von 5 bis 10 Minuten mit einem verbindlichen, befristeten Angebot als PDF-Datei, welches der Kunde in seinem Kundenkonto einsehen und durch Klick auf den Button „Angebot annehmen“ für eine Online-Bestellung annehmen kann. Unsere Angebote haben dabei eine Verbindlichkeit von 30 Tagen.

2.2    Sofern die Preisangaben für ein Produkt bereits in unserem Online-Shop genannt werden, geben Sie mit Anklicken des Buttons [„kaufen“ / „zahlungspflichtig bestellen“] ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Vor verbindlicher Abgabe des Angebots können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn TWK dieses Angebot schriftlich annimmt oder unverzüglich nach Eingang dieses Angebots ausgeführt hat.

2.3    Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn TWK dieses Angebot schriftlich annimmt oder unverzüglich nach Eingang dieses Angebots ausgeführt hat.
 

3.    Sonstige Angebote, Unterlagen und gewerbliche Schutzrechte

3.1    Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind auch sonstige Angebote, die in Verkaufsunterlagen, Katalogen oder außerhalb des Online-Shops im Internet enthaltenen Angebote von TWK stets freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots oder einer unverbindlichen Preisanfrage zu verstehen.

3.2    Sofern in den Angebotsunterlagen von TWK nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, gelten für alle technischen Daten, Werkstoffangaben usw. die branchenüblichen Näherungswerte. Nimmt TWK an Produktionsweise oder Produkt Abänderungen vor, die auf die Einhaltung der branchenüblichen Näherungswerte keinen Einfluss haben, wird TWK den Besteller nur benachrichtigen, wenn eine Beschaffenheitsgarantie betroffen ist.

3.3    Sämtliche dem Besteller von TWK zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum von TWK; sie dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TWK nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn TWK der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen vollständig, einschließlich aller etwa gefertigter Kopien, unverzüglich zurückzugeben.

3.4    In Katalogen, Prospekten und anderen schriftlichen Unterlagen oder im Internet enthaltene Produktangaben sind vom Besteller vor Übernahme und Anwendung auf die Eignung für die geplante Anwendung zu überprüfen. Dies gilt auch für die Auswahl geeigneter Materialien. Der Besteller hat sich über die Verwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren.

3.5    TWK ist nicht verpflichtet, An- und/oder Vorgaben des Bestellers auf Richtigkeit und/oder rechtliche Konformität (insbesondere Schutzrechtsverletzungen) zu prüfen; dies ist alleine Verantwortung des Bestellers.

3.6    Der Besteller stellt TWK frei von jeglichen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen, die daraus resultieren, dass der Besteller oder ein von ihm Beauftragter Produkte, Zeichnungen oder Musterexemplare von TWK weiterverarbeitet oder in schutzrechtsverletzender Weise nutzt. Führt eine solche Weiterverarbeitung oder Nutzung der Produkte, Zeichnungen oder Musterexemplare zu einem Rechtsstreit wegen behaupteter oder tatsächlicher Schutzrechtsverletzungen, so ersetzt der Besteller TWK alle Aufwendungen und Schäden, die TWK durch den Rechtsstreit entstehen.

3.7    Zusicherungen von oder Nebenabreden mit Mitarbeitern von TWK bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung von TWK, wenn sie über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Satz 1 gilt nicht für mündliche Abreden und Zusicherungen, die TWK oder ein zu deren Vertretung Bevollmächtigter abgeben.

3.8    Vom Besteller angeforderte Musterexemplare eines Produkts sind angemessen zu vergüten.

3.9    Soweit zu dem Lieferumfang eines Produkts Software gehört, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der gelieferten Software einschließlich ihrer Dokumentationen eingeräumt. Der Besteller ist berechtigt, die Lizenz an Dritte zu übertragen. Unterlizenzen darf er nicht erteilen. Eine Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software ist untersagt, soweit es sich nicht um eine Sicherungskopie handelt.

3.10    Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Sicherungskopie bleiben bei TWK bzw. bei dem Softwarelieferanten. Das Recht zur Weiterveräußerung ist nicht eingeschränkt.


4.    Lieferzeit und -umfang

4.1    Lieferzeiten beginnen mit Vertragsschluss und enden mit dem Versand bzw. der Meldung der Versandbereitschaft. Bei Jahres- oder Abrufaufträgen, die eine bestimmte Mengenangabe vorsehen, wird jeder Abruf mit einer Lieferzeit von ca. 60 Werktagen ausgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart oder bei dem jeweiligen Produkt in unserem Online-Shop anders angegeben. Die konkretisierte Lieferzeit wird dem Besteller im Rahmen unserer Auftragsbestätigung mitgeteilt. Sofern sich bei den Lieferzeiten seitens TWK im Einzelfall Änderungen ergeben sollten, wird TWK diese dem Besteller im Rahmen der Auftragsbestätigung mitteilen, die im Fall von wesentlichen Änderungen dann ein neues, verbindliches Angebot von TWK darstellen.

4.2    Seitens des Bestellers verlangte Änderungen lassen die Lieferzeit erneut mit dem Datum der geänderten Auftragsbestätigung von TWK beginnen.

4.3    Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt und ähnlichen, von TWK nicht zu vertretenden oder nicht vorhersehbaren Ereignissen wie Verweigerung behördlicher Genehmigungen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Störung der Verkehrswege, unverschuldete Verzögerung der Selbstbelieferung mit Zulieferteilen etc., soweit derartige Hindernisse auf die Lieferung nachweislich von erheblichem Einfluss sind. Satz 1 gilt nicht, wenn sich TWK mit der Lieferung des Produkts bereits in Verzug befindet.

4.4    Änderungen der Beweislast zum Nachteil des Bestellers sind mit diesen Regelungen nicht verbunden.

4.5    Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer TWK gesetzten angemessenen Frist bleibt unberührt.

4.6    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

4.7    Jahres- oder Abrufaufträge, die eine bestimmte Mengenangabe vorsehen, verpflichten den Besteller zur Abnahme der Gesamtmenge innerhalb des vereinbarten Zeitraumes; ist kein Zeitraum vereinbart, ist die vereinbarte Menge binnen eines Jahres ab Vertragsschluss abzurufen.


5.    Lieferort, Gefahrübergang

5.1    Eine Lieferung ohne Aufstellung oder Montage des Produkts erfolgt ab Fertigungsstätte oder Lager von TWK auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern der Besteller keine Vorgaben macht, nach billigem Ermessen durch TWK. Auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers wird die Sendung von TWK gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.

5.2    Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage geht die Gefahr bezüglich des Produkts, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, mit Übergabe des Produkts an den Besteller, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werks oder Lagers von TWK auf den Besteller über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.3    Verzögert sich bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage die Lieferung auf Wunsch oder durch Verschulden des Bestellers, so lagert das Produkt auf dessen Kosten und Gefahr. In diesem Falle steht die Anzeige der Lieferbereitschaft der Lieferung gleich. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

5.4    Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage des Produkts geht die Gefahr bezüglich des Produkts am Tage der Abnahme, spätestens jedoch am Tag der Übernahme in Eigenbetrieb über. Eine Abnahme gilt als erfolgt, sofern der Besteller diese nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung ausdrücklich verweigert. TWK verpflichtet sich, bei Aufforderung auf diese Rechtsfolge hinzuweisen. Ziff. 5.3 gilt entsprechend.

 
6.    Preise

6.1    Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Fracht/Porto, Verpackung, Versicherung und jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kosten für Inbetriebnahme, Einregelung o.ä. Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Versandkosten für Lieferungen werden abhängig vom jeweiligen Inhalt des Produktwarenkorbs auf Basis folgender Indikatoren errechnet: Bruttoversandgewicht pro Produkt, Versandadresse und Versandart (Standard oder Premium). Die Versandkosten werden dem Besteller bei entsprechender Auswahl der Versandoption bei dem Bestellvorgang vor Absendung der Bestellung dargestellt.

6.2    TWK ist berechtigt, den Preis des Produkts zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen und sich die Produktionskosten für das Produkt zwischen Vertragsschluss und Lieferung durch von TWK nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Erhöhung der Preise von Zulieferteilen, erhöht haben. Nimmt TWK in diesem Fall eine Preiserhöhung vor, darf die Preiserhöhung die Produktionskostenerhöhung nicht überschreiten. TWK wird dem Besteller auf Verlangen die Produktionskostenerhöhung nachweisen.


7.    Zahlung

7.1    Die Zahlung innerhalb unseres Online-Shops werden in der jeweiligen Bestellmaske näher ausgewiesen. Eine Zahlung kann wahlweise, abhängig vom Land aus dem die Bestellung getätigt wird, auf folgenden Arten erfolgen: Vorkasse, Kauf auf Rechnung, Kreditkarte, PayPal (inkl. hierdurch angebotene Zahlungsarten wie EPS für Österreich, Giropay für Deutschland, iDEAL für Niederlande, Sofort und Trustly für ganz Europa) oder Lastschrift. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt hierbei TWK. TWK behält sich insbesondere vor, dem jeweiligen Besteller für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten.
Bei einem Kauf auf Rechnung erfolgt die Abwicklung über den Finanzdienstleister PayPal (PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., ,22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg), an den die Kaufpreisforderung abgetreten wird, so dass Sie nur in befreiender Weise an den Zahlungsdienstleister zahlen können.

Unter https://www.twk.de/versand-und-zahlung müssten folgende Änderungen vorgenommen werden:

Folgende Zahlungsarten bieten wir Ihnen an, abhängig vom Land aus dem die Bestellung getätigt wird:

  •     PayPal (inkl. hierdurch angebotene Zahlungsarten wie EPS für Österreich, Giropay für Deutschland, iDEAL für Niederlande, Sofort und Trustly für ganz Europa)
  •     Kreditkarte
  •     Kauf auf Rechnung
  •     Vorkasse.


Mit PayPal zahlen Sie bargeldlos und sicher. Zur Nutzung benötigen Sie ein PayPal-Konto, in dem Ihre Bank- oder Kreditkartendaten hinterlegt sind. Sie bezahlen durch die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines Passworts. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine Zahlungsbestätigung. Die Bestellung wird sofort bearbeitet. Bei einer Rücksendung bestellter Artikel wird der entsprechende Warenwert Ihrem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben.

7.2    Für Zahlungen, die nicht über unseren Online-Shop erfolgen, kann eine Zahlung wahlweise als Vorkasse oder Kauf auf Rechnung erfolgen. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt hierbei TWK. TWK behält sich insbesondere vor, dem jeweiligen Besteller für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten.

7.3    Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Abzug und spesenfrei in Euro zahlbar. Gefahr und Kosten des Zahlungsvorganges trägt der Besteller.

7.4    Das Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung hat der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

7.5    Kosten für Sicherheitsleistungen, Letter of Credit bei Auslandsgeschäften o.ä. gehen zu Lasten des Bestellers.


8.    Haftung für Sachmängel

8.1    Der Besteller prüft die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel. Offensichtliche Mängel sind TWK innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung.

8.2    Bei rechtzeitig angezeigtem Mangel wird TWK in einem der technischen Komplexität des Produkts angemessenen Zeitrahmen – ggf. mehrfach – nacherfüllen; wozu der Besteller Gelegenheit gewähren wird. TWK ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers über die Art der Nacherfüllung (Nachlieferung eines mangelfreien Produkts oder Nachbesserung) zu entscheiden.

8.3    Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

8.4    Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung vom Besteller festgestellt wurden oder mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet oder eingebaut ist. Dies gilt nicht, soweit TWK, deren leitenden Angestellten oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt, eine Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht i.S.v. Ziff. 9.1 besteht oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist.

8.5    Eine Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere unter erschwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, wird von TWK nicht übernommen. Ansprüche bei vorzeitiger Funktionsunfähigkeit des gelieferten Produkts sind ausgeschlossen, sofern sie auf den erschwerten oder vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen beruhen.

8.6    Für Produkte, die nach Zeichnungen oder Spezifikationen des Bestellers angefertigt worden sind, übernimmt TWK eine Sachmängelhaftung nur auf spezifikationsgerechte Ausführung. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt unberührt.

8.7    Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ebenfalls ausgeschlossen.

8.8    Sachmängelansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Inbetriebnahme, spätestens 15 Monate nach Gefahrübergang. Satz 1 gilt nicht, sofern auf Grund eines Sachmangels Schadensersatz wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von TWK oder eines Erfüllungsgehilfen oder wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verlangt wird. Satz 1 gilt ferner nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben.

8.9    Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit TWK abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen zudem die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.


9.    Allgemeine Haftungsbeschränkung

9.1    TWK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TWK oder von deren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet TWK nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Fallen TWK, deren leitenden Angestellten oder deren Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, bei Verträgen dieser Art typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

9.2    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von Ziff. 9.1 unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Ziff. 9.1 ebenfalls unberührt.

9.3    Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die über die in den Ziff. 9.1 bis 9.2 geregelten Schadensersatzansprüche hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Besteller anstelle des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

9.4    Stellt der Besteller Material zur Herstellung von ihm bestellter Produkte bei, so ist dieses bei TWK nur gegen Diebstahl versichert. Eine Haftung für Untergang, Abhandenkommen oder Verschlechterung dieses Materials besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TWK.

9.5    Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.


10.    Eigentumsvorbehalt

10.1    Das gelieferte Produkt (nachfolgend: Vorbehaltsprodukt) bleibt Eigentum von TWK bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen, die TWK aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller besitzt oder zukünftig erwirbt, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

10.2    Wird das Vorbehaltsprodukt durch den Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für TWK, ohne dass TWK hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von TWK. Bei Verarbeitung des Vorbehaltsprodukts zusammen mit nicht TWK gehörenden Produkten erwirbt TWK Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Vorbehaltsprodukts und der Werte der anderen Produkte im Zeitpunkt der Verarbeitung sowie dem Verarbeitungswert. Wird das Vorbehaltsprodukt mit nicht TWK gehörenden Produkten nach §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird TWK Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt TWK Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsprodukts zu den anderen Produkten zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Die im Eigentum oder Miteigentum von TWK stehende neue Sache gilt als Vorbehaltsprodukt im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller verwahrt das Vorbehaltsprodukt für TWK unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10.3    Der Besteller tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf des Vorbehaltsprodukts schon jetzt in Höhe des Wertes des Vorbehaltsprodukts an TWK ab, unabhängig davon, ob der Verkauf allein oder zusammen mit nicht TWK gehörenden Produkten erfolgt. TWK nimmt diese Abtretung an. Steht das weiterveräußerte Vorbehaltsprodukt im Miteigentum von TWK, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von TWK an dem Miteigentum entspricht.

10.4    Der Besteller tritt die abtretbaren Forderungen, die durch Einbau des Vorbehaltsprodukts als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug gegen einen Dritten erwachsen, in Höhe des Wertes des Vorbehaltsprodukts an TWK ab. TWK nimmt die Abtretung an. Ziff. 10.3 Satz 3 gilt entsprechend.

10.5    Der Besteller ist zu Weiterverarbeitung, Einbau, Verwendung oder Weiterveräußerung des Vorbehaltsprodukts nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt und ermächtigt und mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus Ziff. 10.3 und 10.4 tatsächlich auf TWK übergehen. Andere Verfügungen über das Vorbehaltsprodukt, insbesondere dessen Verpfändung oder Sicherungsübereignung, darf der Besteller nur mit Zustimmung von TWK vornehmen.

10.6    Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die nach Ziff. 10.3 bis 10.5 an den TWK abgetretenen Forderungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges einzuziehen. TWK wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen von TWK hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. TWK ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und insbesondere das Herausgabeverlangen stellen im Zweifel einen Rücktritt vom Vertrag dar.

10.7    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsprodukt oder in die abgetretenen Forderungen muss der Besteller TWK unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen anzeigen.

10.8    TWK verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.


11.    Gerichtsstand

11.1    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist deutsch.

11.2    Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für beide Teile, auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess, der Sitz von TWK. TWK ist berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

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